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Der Begriff Raubkopie |

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In der Vergangenheit ist der Begriff 'Raubkopie' in die Kritik geraten, da er nach Meinung vieler Kritiker Assoziationen mit einem weitaus
schwerwiegenderen Straftatbestand weckt: dem Raub.
Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort „Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung
weggenommen wird. Auch allgemeinsprachlich wird das Wort „Raub" normalerweise nur für den Diebstahl physischer Güter und nur im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder -androhung verwendet.
Dies trifft im gegenständlichen Fall aber in doppelter Hinsicht nicht zu, da das Original weiterhin beim Urheber bleibt und auch keine Gewalt oder körperliche Bedrohung stattfindet. Zusätzliche Kritik ernteten Lobbygruppen der
Medienwirtschaft, da sie regelmäßig das Wort Raubkopie auch auf legale Privatkopien anwendeten. Zwar ist festzuhalten, dass der Begriff nicht von Lobbygruppen geprägt wurde, sondern in der Umgangssprache schon lange
existierte und verbreitet war. Dennoch erscheint in diesem Zusammenhang das Wort 'Schwarzkopie' weitaus neutraler als Bezeichnung für illegale Kopien.
Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff Raubkopie überhaupt
nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von „rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".
Film zum Thema |
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DEUTSCH |
ENGLISH |
Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
>> no-copy.org
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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Weitere Bücher |
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