RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER ??

Raubkopierer sind Verbrecher

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Der Begriff Raubkopie

Copyright Raubkopie

In der Vergangenheit ist der Begriff 'Raubkopie' in die Kritik geraten, da er nach Meinung vieler Kritiker Assoziationen mit einem weitaus schwerwiegenderen Straftatbestand weckt: dem Raub.

Juristisch bezeichnet das Bestimmungswort „Raub" ein Verbrechen, bei dem jemandem eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung weggenommen wird. Auch allgemeinsprachlich wird das Wort „Raub" normalerweise nur für den Diebstahl physischer Güter und nur im Zusammenhang mit Gewaltanwendung oder -androhung verwendet.

Dies trifft im gegenständlichen Fall aber in doppelter Hinsicht nicht zu, da das Original weiterhin beim Urheber bleibt und auch keine Gewalt oder körperliche Bedrohung stattfindet. Zusätzliche Kritik ernteten Lobbygruppen der Medienwirtschaft, da sie regelmäßig das Wort Raubkopie auch auf legale Privatkopien anwendeten. Zwar ist festzuhalten, dass der Begriff nicht von Lobbygruppen geprägt wurde, sondern in der Umgangssprache schon lange existierte und verbreitet war. Dennoch erscheint in diesem Zusammenhang das Wort 'Schwarzkopie' weitaus neutraler als Bezeichnung für illegale Kopien.

Im deutschen Urheberrechtsgesetz kommt der Begriff Raubkopie überhaupt nicht vor. Stattdessen behandelt es die Bedingungen für Zulässigkeit und Bedingungen von Kopien. Die Rede ist von „rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücken".

Film zum Thema

NO COPY

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Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher

The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker.

Das erste umfassende Buch über Raubkopien

NO COPY

Evrim Sen / Jan Krömer
NO COPY
Die Welt der digitalen Raubkopie

EUR 15,80
ISBN: 3-932170-82-2

>> no-copy.org
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Facts

  • Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.

  • Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.

  • Raubkopieren ist kein Verbrechen.

  • Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.

  • Filesharing soll für
    bis zu 80% des gesamten Internet-
    Datenverkehrs verantwortlich sein.

  • Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.

Weitere Bücher

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Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material.