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Privatkopie vs. Raubkopie |

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In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers weiterzuverbreiten.
Man darf also keine Kopien von Filmen oder Musikalben erstellen und diese verschenken, verkaufen oder im Internet zum Download anbieten.
Nach § 53 UrhG ist aber für den privaten Gebrauch das Kopieren von urhheberrechtlich
geschützen Werken teilweise erlaubt (die so genannte Privatkopie). So ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen (nach gängiger Rechtssprechung aber maximal 7 Kopien) an Familie
und Freunde erlaubt. Eine entsprechende Pauschale zur Vergütung der Urheber ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten bereits enthalten. Dabei muss sich die Vorlage nicht einmal in eigenem Besitz befinden. Das heißt, man darf für
den privaten Gebrauch durchaus Kopien von ausgeliehenen CDs und DVDs erstellen, auch wenn diese von Freunden oder aus der Videothek stammen. Privatkopien dürfen jedoch nicht an flüchtige Bekannte oder Arbeitskollegen
weitergegeben werden. Dann handelt es sich bei ihnen nicht mehr um eine Privatkopien sondern um illegale Raubkopien.
Diese Regelung der Privatkopie gilt ohnehin nur, solange kein wirksamer
Kopierschutz umgangen wird. Sobald ein Datenträger einen Kopierschutz enthält, ist das Anfertigen einer Privatkopie nicht mehr erlaubt. Zwar verbietet das Gesetz, die Umgehung eines solchen Kopierschutzes, gleichzeitig gibt es
allerdings keine Grundlage, wonach jemand bestraft werden könne. Im Klartext heißt das: Wer für private Zwecke einen Kopierschutz umgeht, handelt illegal. Er kann aber jedoch weder strafrechtlich noch mit Ordnungswidrigkeit von einer
staatlichen Instituion bestraft werden. Dagegen kann jedoch der Urheber durchaus zivilrechtlich vorgehen. (s. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Akzenzeichen 1 BvR 2182/04).
Eine generell Ausnahme bilden dagegen Softwareprodukte. Von einer Software darf der Käufer immer eine Sicherheitskopie anfertigen, ungeachtet des Kopierschutzes. Diese Sicherheitskopie darf jedoch niemals weitergegeben,
ohne das Original verkauft oder auf anderen Computern als den dafür zugelassenen verwendet werden.
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Film zum Thema |
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Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Raubkopie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation License. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material. |
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