RAUBKOPIERER SIND VERBRECHER ??

Raubkopierer sind Verbrecher

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Privatkopie vs. Raubkopie

Verboten ist darüber hinaus auch, Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" herzustellen. Dies bezieht sich insbesondere auf das Herunterladen von Musikdateien und Filmen aus dem Internet oder über Tauschbörsen wie Emule, Bittorrent, etc. Wie ein Nutzer aber eindeutig erkennen erkennen kann, ob es sich bei einer Datei um eine "rechtswidrig hergestellte Vorlage" handelt, ist zurzeit noch unklar.

Fernsehsendungen von frei empfangbaren Sendern dürfen hingegen aufgezeichnet und dauerhaft behalten werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Sendungen auf eine Videokassette, eine Festplatte oder direkt auf eine DVD aufgezeichnet werden. Zwar darf man diese Kopien weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Die Privatkopie-Regeln gestattet jedoch die private Weitergabe an Freunde und Familienangehörige (max. 7 Kopien). Auch legale Internet-Radios stellen eine erlaubte Möglichkeit dar, Musikkopien für den privaten Gebrauch zu erstellen. Genau so, wie man früher das Radioprogramm auf Kassetten aufnehmen durfte, darf man heute Musik digital auf dem Computer speichern
(z. B. im MP3-Format). Auch die Weitergabe im privaten Rahmen ist erlaubt.

Darüber hinaus sind zudem analoge Aufnahmen gestattet. So ist es nicht verboten, die Wiedergabe einer DVD oder Musik-CD mitzuschneiden und dieses Material anschließend wieder als DVD oder CD zu brennen. Diese dürfen dann auch an Freunde und Bekannte weitergegeben werden, da sie kein genaues Abbild des kopiergeschützten Datenträgers darstellen.

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Film zum Thema

NO COPY

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Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher

The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker.

Das erste umfassende Buch über Raubkopien

NO COPY

Evrim Sen / Jan Krömer
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Die Welt der digitalen Raubkopie

EUR 15,80
ISBN: 3-932170-82-2

>> no-copy.org
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Facts

  • Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.

  • Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.

  • Raubkopieren ist kein Verbrechen.

  • Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.

  • Filesharing soll für
    bis zu 80% des gesamten Internet-
    Datenverkehrs verantwortlich sein.

  • Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Raubkopie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation License. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar.
Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material.