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Raubkopierer sind Verbrecher!? |
Kaum einem Kinobesucher wird es in den letzten Jahren gelungen sein, einen Film anzuschauen, ohne vorher eindringlich von einem Kinospot
gewarnt worden zu sein. "Raubkopierer sind Verbrecher", so die Botschaft der Filmindustrie.

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Raubkopierer und Verbrecher? |
Viele Kinobesucher fühlten sich zu Unrecht verurteilt. Und das nicht nur, weil sie ja gerade erst Geld bezahlt hatten um einen Film zu
sehen. Auch das Wort "Verbrecher" erscheint angesichts einer Urheberrechtsverletzung überzogen. Und tatsächlich: Nach § 12 StGB versteht man unter Verbrechen
rechtswidrige Taten, die mit einer Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bedroht sind.
Nun sind "Raubkopien" zwar illegal und professionellen Verkäufern von Kopien
drohen durchaus mehrere Jahre Haft. Eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis existiert für Raubkopierer jedoch nicht. Weniger schwere "Fälle" kommen auch mit einer Geldstrafe davon. Die Behauptung, dass Raubkopierer
generell Verbrecher seien, ist somit falsch.
Sogar der Kino-Slogan "Hart, aber gerecht - Raubkopierer werden seit dem 13. September 2003 mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft" ist irreführend.
Denn dieses Strafmaß gilt nur für kommerzielle Raubkopierer. Also nicht für diejenigen, die nur für den privaten Gebrauch das Gesetz übertreten und vermutlich die Zielgruppe der Kinospots darstellen. Darüber hinaus versucht der
Slogan auch den Eindruck zu erwecken, die Strafen seien seit der Novellierung des Urheberrechts (13. September 2003) erhöht worden. Das Höchststrafmaß von fünf Jahren für die kommerzielle Verbreitung von Raubkopien galt jedoch
auch schon vorher.
Film zum Thema |
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DEUTSCH |
ENGLISH |
Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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 Dieser Textinhalt ist durch (CC) Evrim Sen und Jan Krömer
unter der Creative Commons-Lizenz lizenziert. Weitere Informationen zu dieser Lizenz lesen Sie bitte hier.
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
>> no-copy.org
>> bestellen
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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