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Was ist eine Raubkopie? |

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"Raubkopie" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschützten
(meist elektronischen) Medien. Gelegentlich werden auch Raubdrucke sowie Produktkopien (z. B. von Markenbekleidung oder Uhren) als Raubkopien bezeichnet.
In der Regel handelt es sich bei Raubkopien aber um Medien wie Filme,
Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder ähnliches urheberrechtlich geschütztes Material. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich (§ 42 UrhG) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt
gesetzlich verboten. Verstöße gegen das Immaterialgüterrecht werden oftmals juristisch verfolgt und bestraft. Jedoch wird das Verbreiten in der Praxis in vielen Staaten (vor allem in Russland, Südostasien und Afrika) nicht aktiv
verfolgt.
Geschichtlich ist die Raubkopie eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20.
Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z. B. das Abschreiben oder Nachdrucken von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung
eines Erzählstoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. normale Vorgänge. Eigentum besteht nur an den materiellen Trägern – z. B. an einem Buch als Gegenstand – nicht an den Inhalten. Allerdings wurden die
Schutzrechte verschärft.
Durch neue Technologien nahmen die wirtschaftlichen Folgen von widerrechtlichen Kopien immer größere Dimensionen an. Besonders kritisch ist
dabei das seit den 1990er Jahren auch im privaten Umfeld leicht mögliche Kopieren digitalen Ausgangsmaterials, das eine 1:1-Kopie ohne weiteren Qualitätsverlust mit geringem Zeit- und Materialaufwand erlaubt. Kopien von
nicht digitalem Ausgangsmaterial sind immer mit einem mehr oder weniger großen Qualitätsverlust verbunden.
Film zum Thema |
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DEUTSCH |
ENGLISH |
Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Raubkopie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Free Documentation License. Eine Liste der Autoren ist dort abrufbar. Die abgebildeten Bilder hier dagegen sind geschütztes Material. |
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