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Welche Strafen drohen? |
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Raubkopierer im Knast? |
Lange Zeit wurde das "Raubkopieren", zumindest das im privaten Bereich, kaum verfolgt. Angesichts von Internet-Tauschbörsen mit einer riesigen Auswahl an
Raubkopien wähnten sich manche Nutzer schon in einem rechtsfreien Raum. Und tatsächlich ist die strafrechtliche Verfolgung von Millionen Raubkopierern annähernd unmöglich. Daher werden vor allem die professionellen Händler von
Raubkopien verfolgt und bestraft.
In der letzten Zeit kommt es jedoch auch vermehrt zur Verfolgung von Personen, die zum "Eigenbedarf" kopieren und tauschen. Einige Institutionen
setzen sogar eigens entwickelte Software ein, die Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen protokolliert und an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet
Welche Strafen drohen einem Raubkopierer also?
Zunächst einmal ist jede Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich relevant. Das heißt, eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die nicht durch das Urheberrecht gestattet ist (zum beispielsweise das Kopieren einer geschützen
CD), kann genau so verfolgt werden, wie der Verkauf hunderter Raubkopien über das Internet. Die Strafen variieren jedoch, je nachdem ob das Kopieren zu privaten oder zu
kommerziellen Zwecke erfolgt. Das Gesetz sieht für "normale" Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von
bis zu fünf Jahren. Eine solche "Gewerblichkeit" kann schnell erreicht sein. Sie liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien ein Gewinn erzielt wird. Sei es bei einer Versteigerung von Raubkopien über Ebay oder beim
Verkauf von selbst gebrannten CDs an Schulkameraden.
Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Hilfsmittel zum Knacken eines Kopierschutzes (z. B. entsprechende Software) verbreitet, kann
mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Mittlerweile ist es sogar verboten auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen,
dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht. Daher ist zum Beispiel ein Hinweis auf die bekannte Software AnyDVD an dieser Stelle
möglich, ein Link zur Website ist jedoch verboten, weil damit "vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung" geleistet würde.
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Film zum Thema |
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DEUTSCH |
ENGLISH |
Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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 Dieser Textinhalt ist durch (CC) Evrim Sen und Jan Krömer
unter der Creative Commons-Lizenz lizenziert. Weitere Informationen zu dieser Lizenz lesen Sie bitte hier.
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
>> no-copy.org
>> bestellen
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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Weitere Bücher |
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Der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht:
Der wesentliche Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht liegt grob in folgendem:
Beim Strafrecht
ist es der Staat, der gegen den Täter vorgeht. Hier kommt also der Staatsanwalt selbst und erhebt ggf. Klage gegen den Täter. Bei Geldstrafen spricht man daher von Bußgeldern. Je nach Höhe des Bußgeldes bedeutet das beispielsweise einen Eintrag im Strafregister (Vorstrafe). Gefängnisstrafen sind ebenfalls üblich.
Bsp.: Staat gegen Person
Im Zivilrecht
hat der Staat eigentlich nichts mit der Tat zu tun. Jemand aus der zivilen Reihe (beispielsweise ein Unternehmen) klagt dann gegen eine andere, zivile Person. Hier spricht man von einem Zivilverfahren. Bei Geldstrafen spricht man dann oft von Schadenersatz.Bsp:
Person gegen Person |
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