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Welche Strafen drohen? |
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Darüber hinaus muss auch zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen unterschieden werden (s. rechte Spalte).
Das bedeutet, dass
Raubkopierer nicht nur von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden können. Auch die Rechteinhaber können rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.Vor allem die
Schadensersatzforderungen können einen Raubkopierer sehr teuer zu stehen kommen.
Die Realität sieht jedoch etwas weniger bedrohlich aus. Wer illegale Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch erstellt, muss sich
eigentlich nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft fürchten. Derartige Bagatelldelikte werden im Grunde fast gar nicht verfolgt. Auch das Knacken eines Kopierschutzes ist zwar verboten, für eine rein
private Nutzung aber nicht mal strafbar.

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Dem Gelegenheitskopierer drohen daher die Sanktionen eher von Seiten der Rechteinhaber, die sich mit Schadensersatzforderungen auch
an die Downloader, also die "kleinen Fische" wenden können. In der Vergangenheit hat vor allem die Musikindustrie Klagen gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen angestrengt. Zwar werden hier vor allem Nutzer verfolgt, die
auch selber eine große Anzahl an Dateien anbieten. Es traf jedoch auch Computerbesitzer, die nicht in großem Stil Kopien über das Internet verbreiteten, sondern lediglich einige Filme oder Musikalben herunterluden. Doch trotz diverser
"Erfolgsmeldungen" der Industrie, die von Tausenden verklagten Nutzern spricht: Zu einem Gerichtsurteil kommt es so gut wie nie. In der Regel werden die Verfahren gegen die Zahlung von zumeist einigen tausend Euro eingestellt.
Insgesamt ist die Gefahr "erwischt" zu werden auf Grund der gewaltigen Nutzerzahlen relativ gering. Dennoch ist das Herunterladen von klar illegalen Medien (z. B. aktuellen Kinofilmen) sowie das Anbieten von geschützen Dateien
verboten. Es ist tatsächlich der Fall, dass kein Nutzer im Internet anonym ist, sondern durchaus ermittelt und belangt werden kann.
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Film zum Thema |
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DEUTSCH |
ENGLISH |
Die Geschichte der digitalen Raubkopie gibt es nun auch in Form eines spannenden Kurzfilms, mit Denis Moschitto als Sprecher |
The history of digital piracy in a short movie. With the famous german actor Denis Moschitto as speaker. |
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 Dieser Textinhalt ist durch (CC) Evrim Sen und Jan Krömer
unter der Creative Commons-Lizenz lizenziert. Weitere Informationen zu dieser Lizenz lesen Sie bitte hier.
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Das erste umfassende Buch über Raubkopien |

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Evrim Sen / Jan Krömer NO COPY Die Welt
der digitalen Raubkopie
EUR 15,80 ISBN: 3-932170-82-2
>> no-copy.org
>> bestellen
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Facts |
- Der Begriff "Raubkopie" kommt im deutschen Gesetz gar nicht vor.
- Für den privaten Gebrauch kann das Kopieren erlaubt sein.
- Raubkopieren ist kein Verbrechen.
- Das Knacken eines Kopierschutz für den privaten Gebrauch ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft.
- Filesharing soll für
bis zu 80% des gesamten Internet- Datenverkehrs verantwortlich sein.
- Mit über 70 % Markt- anteil ist iTunes die Nummer 1 der legalen Downloadportale.
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Weitere Bücher |
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Der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht:
Der wesentliche Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht liegt grob in folgendem:
Beim Strafrecht
ist es der Staat, der gegen den Täter vorgeht. Hier kommt also der Staatsanwalt selbst und erhebt ggf. Klage gegen den Täter. Bei Geldstrafen spricht man daher von Bußgeldern. Je nach Höhe des Bußgeldes bedeutet das beispielsweise einen Eintrag im Strafregister (Vorstrafe). Gefängnisstrafen sind ebenfalls üblich.
Bsp.: Staat gegen Person
Im Zivilrecht
hat der Staat eigentlich nichts mit der Tat zu tun. Jemand aus der zivilen Reihe (beispielsweise ein Unternehmen) klagt dann gegen eine andere, zivile Person. Hier spricht man von einem Zivilverfahren. Bei Geldstrafen spricht man dann oft von Schadenersatz.Bsp:
Person gegen Person |
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